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ÖNORM B 1601 ÖNORM B 3800-4

ÖNORM B 2215

ÖNORM B 2215 Holzbauarbeiten, Werkvertragsnorm, 2009-07-15

Die ÖNORM B 2215 ist ein Teil der Normenreihe „Ausschreibungs- und Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“, darin steht in den Vorbemerkungen: … Dieser Abschnitt (2 der ÖNORM) ist dazu bestimmt, … Vertragsbestandteil zu werden…“. Nur wenige Details der ÖNORM B 2215 gelten noch dem Thema Treppen. Ansonsten verweist die Norm auf geltende nationale und Euronormen für alle üblichen Werkstoffe, welche im Holzbau verwendet werden und legt nur für Schnitt- oder Kanthölzer etc. die sonst nirgends genormt sind, eigene Regeln fest, beispielsweise für Kantholz im Zimmereibereich, Dachlatten, Rauspund usw. Darüber hinaus regelt die Norm das Abmaß von Zimmereiarbeiten.

Historie der Treppenvorschriften in der ÖNORM B 2215: In der Vorgängerversion „Zimmerer- und Holzbauarbeiten“ 1998-04 war speziell zu Geländern und Handläufen noch zu finden „…Geländer und Handläufe müssen standsicher sein“. Zur Holzfeuchtigkeit war festgelegt „Bei Innenstiegen in beheizten Räumen (gelten)…10% ± 2% … Diese Werte, bezogen auf die Darrmasse, gelten zum Zeitpunkt des Einbaues…In Räumen, die durch Heizung besonders trocken gehalten werden, sind die angegebenen Feuchtigkeitswerte (obige Prozentsätze) um zwei Einheiten zu vermindern“. Noch frühere Ausgaben dieser Norm enthielten weitere Angaben zu Stiegen wie „…Die Trittstufen sind so zu bemessen, dass keine merklichen Durchbiegungen auftreten… Die Stiegen müssen sorgfältig zusammengepasst und aufgestellt werden, sodass die Stufen beim Begehen nicht knarren...“. Diese Angaben sind zu Recht als entbehrlich, weil selbstverständlich, in der neuen Version nicht mehr zu finden.

Aktuelle Version ÖNORM B 2215 zu Treppen: Unter Abschnitt 5 Allgemeines ist in 5.1.3 die Festlegung „Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Übergabe von Treppen zum Zeitpunkt der Fertigstellung…(diese) gilt mit abgeschlossener Montage und Fertigstellungsmeldung an den AG als erfolgt…“. Unter Abschnitt 5.3.4 Zulässige Holzfeuchtigkeits-Grenzwerte ist dieser für Treppen festgelegt mit „bei Innentreppen in beheizten Räumen 10 % +/- 2 %“. Das ist ein Rückschritt aus zwei Gründen: Schon die vorherige Version legte fest, dass für besonders trocken geheizte Räume die Holzfeuchte um 2 % zu vermindern sei, siehe oben. Und darüber hinaus bezieht sich die neue ÖNORM B 2215 an anderer Stelle ausdrücklich auf die ÖNORM EN 13353 Massivholzplatten (heute das hauptsächlich verwendete Material für Treppen), welche ausdrücklich für die Verwendung von Platten im Trockenbereich eine Holzfeuchte von 8 % +/- 2 % fordert. Als allgemein anerkannte Regel der Technik kann die Festlegung der Holzfeuchtigkeit für Treppen in der ÖNORM B 2215 daher heute nicht mehr eingeschätzt werden.